studiumtext

 

 

 


Master of Education

Ihr Studi­en­ver­lauf ist rechtsverbindlich in ihrer jeweili­gen Studienord­nung verankert. Diese richtet sich in der Regel nach ihrem Einschreibeda­tum, sofern sie nicht freiwillig die Studienord­nung seither gewech­selt haben. Die fachspez­i­fis­chen Studienord­nun­gen richten sich an den jeweils übergreifenden lehramts­be­zo­ge­nen Bachelorstudiengänge.

 

Übergreifende Prüfung­sor­d­nung lehramts­be­zo­gener Masterstudi­en­gang

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Fachbe­zo­gene Master-Prüfungsordnungen

Master of Education – Lehramt Politik­wis­senschaften Prüfungsord­nung

Master of Education – Lehramt Wirtschaftslehre/ Politik Prüfungsordnung

Master of Education – Lehramt Geschichte Prüfungsordnung

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(Bitte beachten Sie, für die Fachstu­di­en­ber­atung im Fach Geschichte ist das IPW nicht verant­wortlich. Bei Fragen wenden Sie sich bitte ans Historische Insti­tut.)